unabhängige Beratung
als Beginn eines Projektes. Nach meiner Beauftragung durch die Bauherrschaft (Auftraggeber) handle ich ausschließlich in deren Interesse.
Entwurf
als Entwicklung der bestmöglichen gestalterischen Lösung
Kostenermittlung
Eingrenzung der Bau(werks-)kosten auf Basis des Entwurfs.
Behördenverfahren
Erarbeitung der notwendigen Einreichunterlagen und Begleitung durch den Bewilligungsprozeß
Planung
Herstellung von Ausführungsplänen
Ausschreibung
als Entscheidungsgrundlage für die spätere
Vergabe
der Gewerke. Die Mitwirkung bei der Vertragserstellung stellt eine klare Zusammenarbeit mit den Professionisten sicher.
Bauaufsicht
Die Herstellungsüberwachung umfasst baukünstlerische, technische sowie kaufmännische Steuerung des Projektes. Die Abnahme der erbrachten Leistung führt zur
Abrechnung
Rechnungsprüfung und Freigabe von Rechnungen, somit der Abschluss eines Projektes.